Rechtsgebiete

Unsere Rechtsgebiete im Überblick

Grundstücks & Immobilienrecht

Zu diesen Rechtsgebieten gehören u. a. beispielsweise:

  • die Gestaltung und Prüfung von Grundstücks-, Haus- oder Wohnungskaufverträgen,
  • die vertragliche Einräumung von Grundstücksrechten, z.B. Erbpacht und Nutzungsrechten,
  • rechtliche Beratung und Begleitung von Immobilientransaktionen einschließlich
  • der Erstellung / Durchführung der rechtlichen „due diligence“.

Beim Grundstücksrecht ist eine fundierte Vertragsgestaltung besonders wichtig, um ein Investment langfristig so abzusichern, dass die Erträge aus Kauf, Verkauf, Vermietung, Verwaltung nachhaltig realisierbar sind. Dafür reicht die neutrale Beratung durch einen Notar meist nicht aus. 

Privates Baurecht (inkl. Architektenrecht)

Das private Baurecht betrifft vor allem Rechtsfragen, die bei der Errichtung von oder bei der Sanierung oder Umbaumaßnahmen an und in Immobilien auftreten können, einschließlich der zugrundezulegenden Vertragsgestaltungen. 

  • Bau und Baunebenverträge
  • Bauträgerverträge
  • Generalunternehmerverträge
  • Architekten- und Ingenieurverträge
  • Projektentwicklung / Projektsteuerung
  • Selbstständige Beweisverfahren
  • Durchsetzung oder Abwehr von Baumängel- bzw. Gewährleistungsansprüchen
  • Durchsetzung oder Abwehr von Honoraransprüchen
  • Durchsetzung von Ansprüchen aus der Architektenhaftung und übernehmen die
  • baubegleitende Rechtsberatung und juristisches Vertragsmanagement.

 

Wir begleiten dabei Bauträger / Bauherren bei der Projektentwicklung vom Ankauf des Grundstückes des Hause / der Wohnung ggfs. im Zusammenwirken mit den Architekten über die Baurechtsbeschaffung oder – Optimierung und Nutzung/Selbstnutzung oder Vermarktung/Verkauf der Immobilie. Wir kennen den Bauablauf aus allen Perspektiven als Vertreter/Beratern von Bauherren, Investoren und Bauunternehmungen/Bauträgern und an den Baumaßnahmen Beteiligten.

Öffentliches Baurecht (z.B. Bebauungsplan, Erschließung, Straßenrecht etc.) und Vergaberecht bearbeiten wir nicht.

Mietrecht

Im Bereich des Mietrechts prüfen und erstellen wir

  • Miet- und Pachtverträge für Gewerbeimmobilien – und Wohnimmobilien

Wir beraten die Mandanten bei der:

  • Geltendmachung und Durchführung von Mietzinsansprüchen, 
  • bei der Erstellung und Durchführung von ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen einschließlich der
  • Eigenbedarfskündigungen
  • Streitigkeiten der Mietparteien während des und nach der Bendigung des Mietverhältnisses sowie
  • bei der Durchführung geplanter Sanierungsmaßnahmen / Schönheitsreparaturen und
  • bei Mieterhöhungen und Mietminderung einschließlich der Betriebskosten.

Letztlich führen wir Räumungsklagen durch oder leiten Räumungsschutzmaßnahmen ein.

Maklerrecht

Sicherheit bei Maklergeschäften. Wir beraten und vertreten die Parteien eines Maklervertrages, der den Nachweis und / oder die Vermittlung von Miet- oder Immobilienkaufverträgen zum Inhalt hat. Dazu gehört u. a. auch:

  • die Prüfung und Gestaltung von Maklerverträgen. 
  • Maklergemeinschaftsgeschäfts-Vereinbarungen, sowie die 
  • Prüfung und das Durchsetzen von Provisionsansprüchen oder
  • die Rückforderung zu Unrecht bezahlter Provisionen.

Forderungsmanagement / Anwaltsinkasso

Auch der Umgang mit säumigen Schuldnern gehört zu unseren Tätigkeitsbereichen. Je kritischer das wirtschaftliche Umfeld, desto wichtiger ist ein aktives Forderungsmanagement. 

In diesem Zusammenhang werden z.B.:

  • ausstehende Forderungen aller Art beigetrieben,
  • ggfls. Recherchen zum aktuellen Schuldnerwohnsitz und
  • Konto- und Bonitätsprüfung durchgeführt.

Zum Anwaltsinkasso gehören weiter

  • die persönliche Kontaktaufnahme zum Schuldner, 
  • außergerichtliche Mahnschreiben,
  • Zahlungsverhandlungen,
  • ggfs. Ratenzahlungsvereinbarungen und der Einzug der Raten, 
  • die Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens bis hin zur
  • Klage, sowie daran anschließend
  • die Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

Die dabei anfallenden Anwaltskosten hat in der Regel der Schuldner als Verzugschaden zu ersetzen.

Kooperationen

Wir können und wollen nicht auf allen Rechtsgebieten zu Hause sein. Wir wissen aber sehr genau, wie wir im Einzelfall Spezialgebiete durch die Hinzuziehung geeigneter Anwaltskanzleien, Steuerberatern / Wirtschaftsprüfern, oder Unternehmensberatern ergänzen können, die die erforderlichen Fachkenntnisse aufweisen. Sollte es also einmal erforderlich sein, können wir auf ein Netzwerk von Kooperationspartnern zurückgreifen, auch überregional.

Steuerrechtliche Fragestellungen und Gestaltungsmöglichkeiten werden in der Regel durch kooperierende Wirtschaftsprüfer und Steuerberater behandelt. Hier arbeiten wir seit vielen Jahren eng und vertrauensvoll mit der Wirtschaftsprüfungs und Steuerkanzkei Kraft & Kraft (vormals KM Control & Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) in Starnberg zusammen.

Damit Sie Ihr Recht bekommen!

Wir sind eine Rechtsanwaltskanzlei in München die auf Mietrecht sowie auf Bau- und Immobilienrecht spezialisiert ist. Sehen Sie hier alle Rechtsgebiete in denen wir tätig sind.

Dr. Schäfer - Anwaltskanzlei Schäfer - Anwalt Mietrecht München
Hans Wolfgang Schäfer
Anwalt Mietrecht München