Sonstiges

Honorar / Kosten:

Die Entscheidung für eine rechtliche Beratung und Vertretung hängt auch von den für Sie als Mandant zu erwartenden Kosten ab. Um Sie bei Ihrer Entscheidung zu unterstützen, geben wir Ihnen hiermit gerne einen ersten Überblick über die Struktur unserer Gebühren und Honorare. Selbstverständlich können diese bei der persönlichen Besprechung Ihrer Angelegenheit konkret besprochen werden.

Zeithonorar

Die Vereinbarung eines Zeithonorars stellt (außer bei arbeitsrechtlichen Angelegenheiten) den Regelfall für die Vergütung unserer anwaltlichen Beratung dar. Diese Vereinbarung ist in vielen Fällen auch für Sie die wirtschaftlichste Honorierung unserer Beratungs- und Vertretungsleistung. Nur diese Vergütungsform wird dem Prinzip von ausgeglichener Leistung und Gegenleistung unmittelbar gerecht. Vergütet wird hierbei ausschließlich die Zeit, welche wir für Sie tätig sind. Im Gegensatz dazu kann bei der Vereinbarung eines Pauschalhonorars oder der Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) die Gegenleistung, also das Honorar in einem nicht leicht nachvollziehbaren Verhältnis zu der zeitlich erbrachten Tätigkeit stehen. Das Zeithonorar ermöglicht Ihnen jederzeit volle Kostenkontrolle. Sie erhalten mit unserer Kostennote die Nachweise über die konkret erbrachte Tätigkeit. So können Sie jederzeit prüfen, welche Leistung Ihrer Gegenleistung gegenübersteht.

Pauschalhonorar

Die Vereinbarung von Pauschalhonoraren kann für Sie und uns nur dann interessengerecht sein, wenn unsere Tätigkeit in Ihrer Angelegenheit von Beginn an verbindlich festgelegt werden kann. Pauschalhonorare bieten wir regelmäßig Unternehmen, Betrieben und Institutionen mit gleichwohl regelmäßigem wie vielfachem Beratungsbedarf im Rahmen von Beraterverträgen an.

Gesetzliche Vergütung

Die Höhe des Honorars nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bestimmt sich nach Gebührentabellen in Abhängigkeit vom konkreten Streitwert. Ist Ihnen der Streitwert in Ihrer Angelegenheit bekannt, können Sie sich einen konkreten Kostenüberblick mittels eines sog. Prozesskostenrechners verschaffen, den Sie unter den nachstehenden Links öffnen können.

Hinweise auf die Kostenstruktur anwaltlicher Beratung und Vertretung:

Die Tätigkeit eines Rechtsanwalts – sowohl bei der außergerichtlichen Beratung, als auch bei der Vertretung vor Gericht – löst selbstverständlich Kosten aus. Diese können häufig zu Beginn des Mandats noch nicht abschließend beurteilt werden. Es ist aber wichtig, die Kostenfrage und die dabei voraussichtlich entstehenden Gebühren und auch die Möglichkeit einer Vergütungsvereinbarung anzusprechen und zu regeln.

Soweit nicht eine individuelle Vergütungsvereinbarung getroffen wird, erfolgt die Abrechnung des Mandats nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Bei der Abrechnung nach dem RVG richtet sich diese nach dem Gegenstand oder Streitwert der einzelnen Tätigkeiten des Rechtsanwalts. Mit Hilfe der Vorschriften des RVG gilt es zunächst den Gegenstand der rechtlichen Beratung wertmäßig zu erfassen. Soweit das RVG den Streitwert nicht eindeutig festlegt, ist das rechtliche Interesse des Mandanten zu bewerten. Durch das gerichtlichen Verfahren wird dieser Gegenstands- oder Streitwert durch das Gericht festgesetzt.

Nach dem neuen Vergütungsrecht ist die Erstberatung eines Verbrauchers nicht mehr gesetzlich festgelegt. Der Anwalt ist gehalten, vorab mit dem Mandanten eine Erstberatungsgebühr zu vereinbaren oder ihn auf eine Abrechnung nach RVG hinzuweisen.

Generell bieten wir neben der Abrechnung nach dem RVG grundsätzlich auch den Abschluss einer individuellen Vergütungsvereinbarung an. Diese kann – je nach Fallgestaltung – entweder eine Abrechnung nach Stunden beinhalten oder auf der Basis einer Pauschale erfolgen. In jedem Falle ist eine individuelle Vergütungsvereinbarung vorher zu vereinbaren und schriftlich festzuhalten.

Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich – gleich ob nach einer individuellen Vergütungsvereinbarung oder RVG abgerechnet wird – ein angemessener Kostenvorschuss in Rechnung gestellt wird.

Soweit Sie rechtsschutzversichert sind, werden wir nach Möglichkeit die gesetzlichen Gebühren (außergerichtlich und gerichtlich)  über die Rechtsschutzversicherung abrechnen. Diese werden in der Regeln nur auf der Basis des RVG bezahlt – die Kosten einer Vergütungsvereinbarung übernimmt die Rechtsschutzversicherung nicht.

Links:

Sie wollen in Ihrem Fall ggfls. einschlägige Gesetze im Volltext lesen oder mögliche Gerichts- und Anwaltskosten konkreter beziffern können?

Die hier gesetzten Links helfen Ihnen dabei:

– Prozesskostenrechner (Berechnen Sie mögliche Kosten nach RVG)

– Basiszinssatzrechner (Berechnen Sie Zinsforderungen)

– Bundesgesetze (Lesen Sie Bundesgesetze im Volltext)

– Bayerische Gesetze (Lesen Sie Bayerische Gesetze im Volltext)

Damit Sie Ihr Recht bekommen!

Wir sind eine Rechtsanwaltskanzlei in München die auf Mietrecht sowie auf Bau- und Immobilienrecht spezialisiert ist. Sehen Sie hier alle Rechtsgebiete in denen wir tätig sind.

Dr. Schäfer - Anwaltskanzlei Schäfer - Anwalt Mietrecht München
Hans Wolfgang Schäfer
Anwalt Mietrecht München