Anwaltskanzlei Schäfer
Hans wolfgang Schäfer
Anwalt Mietrecht München & Anwalt Immobilienrecht München
Tätigkeitsschwerpunkte:
Interessensschwerpunkte:
Ihre Probleme möchten wir haben… – natürlich nur, um sie lösen zu können!
Unsere zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei beschäftigt sich seit mehr als 40 Jahren schwerpunktmäßig kompetent und professionell insbesondere auf die Bearbeitung und Lösung rechtlicher Probleme „rund um die Immobilie“. Dazu zählen z.B. Fragestellungen aus den Immobilien- und Grundstücksrecht, Bauträgerrecht, Bau- und Architektenrecht, Mietrecht und dem Maklerrecht. Des weiteren übernehmen wir auch Mandate im Bereich des Krisenmanagements und dem Forderungsinkasso/Forderungsmanagement, d.h. Schuldbeitreibungen, überwiegend – aber nicht ausschließlich – im Rahmen der vorgenannten Rechtsgebieten.
Diese jahrzehntelange Erfahrung kommt unseren Mandanten zu Gute. Neben der umfassenden Beratung des Mandanten, der Prüfung und Erstellung von Vertragsentwürfen aller Art im Rahmen der außergerichtlichen Interessenwahrnehmung übernehmen wir auch, soweit erforderlich, die Prozessvertretung der Mandanten.
Die Kanzlei versteht sich als aktives Dienstleistungsunternehmen bei dem die individuelle und persönliche Betreuung des Mandanten ein Hauptanliegen ist. Neben den dabei im Vordergrund stehenden rechtlichen Interessen der Mandanten werden nach einer zunächst vorzunehmenden Problemanalyse und der sich anschließenden Erarbeitung einer zielorientierten Lösung deren wirtschaftliche Interessen mit großem Nachdruck verfolgt. Bei Allem steht jedoch, sofern noch möglich, die Konfliktvermeidung vor der Konfliktlösung. Hierzu ist allerdings die rechtzeitige Kontaktaufnahme zu dem Anwalt von zentraler Bedeutung. Grundsätzlich sehen wir dabei das Prinzip der Prozessvermeidung als oberste Maxime an.
Wir betreuen u. a. kleine und mittelständische Unternehmen, z.B. Initiatoren, Grundstücksentwickler, Bauunternehmungen, Bauträger, Handwerksfirmen, Subunternehmer, Maklerfirmen, Hausverwaltungen und Privatpersonen, wie z.B. Immobilien- und Wohnungseigentümer, Vermieter und Mieter.