Privates Baurecht
Das private Baurecht betrifft vor allem Rechtsfragen, die bei der Errichtung von oder bei der Sanierung oder Umbaumaßnahmen an und in Immobilien auftreten können, einschließlich der zugrundezulegenden Vertragsgestaltungen.
- Bau und Baunebenverträge
- Bauträgerverträge
- Generalunternehmerverträge
- Architekten- und Ingenieurverträge
- Projektentwicklung / Projektsteuerung
- Selbstständige Beweisverfahren
- Durchsetzung oder Abwehr von Baumängel- bzw. Gewährleistungsansprüchen
- Durchsetzung oder Abwehr von Honoraransprüchen
- Durchsetzung von Ansprüchen aus der Architektenhaftung und übernehmen die
- baubegleitende Rechtsberatung und juristisches Vertragsmanagement.
Wir begleiten dabei Bauträger / Bauherren bei der Projektentwicklung vom Ankauf des Grundstückes des Hause / der Wohnung ggfs. im Zusammenwirken mit den Architekten über die Baurechtsbeschaffung oder – Optimierung und Nutzung/Selbstnutzung oder Vermarktung/Verkauf der Immobilie. Wir kennen den Bauablauf aus allen Perspektiven als Vertreter/Beratern von Bauherren, Investoren und Bauunternehmungen/Bauträgern und an den Baumaßnahmen Beteiligten.
Öffentliches Baurecht (z.B. Bebauungsplan, Erschließung, Straßenrecht etc.) und Vergaberecht bearbeiten wir nicht.