Privates Baurecht

Privates Baurecht

Das private Baurecht betrifft vor allem Rechtsfragen, die bei der Errichtung von oder bei der Sanierung oder Umbaumaßnahmen an und in Immobilien auftreten können, einschließlich der zugrundezulegenden Vertragsgestaltungen.

  • Bau und Baunebenverträge
  • Bauträgerverträge
  • Generalunternehmerverträge
  • Architekten- und Ingenieurverträge
  • Projektentwicklung / Projektsteuerung
  • Selbstständige Beweisverfahren
  • Durchsetzung oder Abwehr von Baumängel- bzw. Gewährleistungsansprüchen
  • Durchsetzung oder Abwehr von Honoraransprüchen
  • Durchsetzung von Ansprüchen aus der Architektenhaftung und übernehmen die
  • baubegleitende Rechtsberatung und juristisches Vertragsmanagement.

Wir begleiten dabei Bauträger / Bauherren bei der Projektentwicklung vom Ankauf des Grundstückes des Hause / der Wohnung ggfs. im Zusammenwirken mit den Architekten über die Baurechtsbeschaffung oder – Optimierung und Nutzung/Selbstnutzung oder Vermarktung/Verkauf der Immobilie. Wir kennen den Bauablauf aus allen Perspektiven als Vertreter/Beratern von Bauherren, Investoren und Bauunternehmungen/Bauträgern und an den Baumaßnahmen Beteiligten.

Öffentliches Baurecht (z.B. Bebauungsplan, Erschließung, Straßenrecht etc.) und Vergaberecht bearbeiten wir nicht.

Damit Sie Ihr Recht bekommen!

Wir sind eine Rechtsanwaltskanzlei in München die auf Mietrecht sowie auf Bau- und Immobilienrecht spezialisiert ist. Sehen Sie hier alle Rechtsgebiete in denen wir tätig sind.

Dr. Schäfer - Anwaltskanzlei Schäfer - Anwalt Mietrecht München
Hans Wolfgang Schäfer
Anwalt Mietrecht München